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Feinstaubbelastung — Begriffliche Abklärung
Was ist eigentlich eine Feinstaub"belastung", wo fängt sie
an kritisch für den Menschen zu werden und welche Feinstaubqualitäten
werden überhaupt gemessen?
Das
Bundesamt für Umweltschutz sagt dazu unter anderem Folgendes:
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DEFINITION:
Feinstaub besteht aus einem komplexen Gemisch fester und flüssiger Partikel
und wird abhängig von deren Größe in unterschiedliche
Fraktionen eingeteilt. Unterschieden werden PM10 (PM,
particulate matter) mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer (µm),
PM2,5 und ultrafeine Partikel mit
einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm.
PM10 kann beim Menschen in die Nasenhöhle, PM2,5
bis in die Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel
bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf eindringen.
Je nach Größe und Eindringtiefe der Teilchen sind die
gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub verschieden. Sie reichen
von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre
und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter
Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten
Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des
vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität).
GRENZWERTE:
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar
2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10.
Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf
nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige
Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3.
Für die noch kleineren Partikel PM2,5 gilt seit
2008 europaweit ein Zielwert von 25 µg/m3 im
Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten
werden soll.
Seit 1. Januar 2015 sind diese Werte verbindlich einzuhalten.
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